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   BFH, 06.09.2004 - VII B 62/04   

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https://dejure.org/2004,14838
BFH, 06.09.2004 - VII B 62/04 (https://dejure.org/2004,14838)
BFH, Entscheidung vom 06.09.2004 - VII B 62/04 (https://dejure.org/2004,14838)
BFH, Entscheidung vom 06. September 2004 - VII B 62/04 (https://dejure.org/2004,14838)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.07.2002 - IX B 169/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte

    Auszug aus BFH, 06.09.2004 - VII B 62/04
    Dieser Einwand kann indes nicht zur Zulassung der Revision führen, weil damit kein Zulassungsgrund i.S. des § 115 Abs. 2 FGO dargetan wird (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 4. Juli 2002 IX B 169/01, BFH/NV 2002, 1476, m.w.N.).
  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 372/06

    Begriff des "Verbringers" einfuhrabgabenpflichtiger Ware (Schmuggelware;

    Das anschließende Überführen der auf dem Schwarzmarkt zu veräußernden Zigaretten nach Deutschland ohne Inanspruchnahme des Steueraussetzungsverfahrens (§ 16 Abs. 1 Satz 1 TabStG) ist ein gewerbliches unversteuertes Verbringen (vgl. BFH, Beschluss vom 6. September 2004 - VII B 62/04; BFH ZfZ 1997, 22 f.; BFH/NV 1996, 934, 935; FG Düsseldorf ZfZ 1996, 152, 153 mit Anmerkung Hampel ZfZ 1996, 358; FG Düsseldorf, Beschluss vom 1. August 2005 - 4 V 2072/05).
  • FG München, 28.05.2009 - 14 K 335/07

    Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr

    Wenn daran anschließend der Alkohol ohne Steueraussetzungsverfahren nach § 141 BranntwMonG über Österreich nach Deutschland verbracht wird, ist darin ein gewerbliches "unversteuertes" Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat zu sehen, das unter § 144 BranntwMonG fällt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- VII B 14/96 vom 9. Juli 1996, BFH/NV 96, 934 und vom 06.09.2004 VII B 62/04, n.v.).
  • FG München, 22.06.2010 - 14 K 4247/07

    Haftung für Tabaksteuer - Tabaksteuerrechtlich freier Verkehr

    Wenn daran anschließend die Zigaretten ohne Steueraussetzungsverfahren (§ 16 Abs. 1 Satz 1 TabStG) nach Deutschland verbracht wurden, ist darin ein gewerbliches "unversteuertes" Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat zu sehen, das unter § 19 TabStG fällt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- VII B 14/96 vom 9. Juli 1996, BFH/NV 96, 934 und vom 6. September 2004 VII B 62/04, n.v.).
  • FG München, 24.05.2007 - 14 K 2771/05

    Haftung für Tabaksteuer wegen Beihilfe zum unzulässigen Verbringen von Zigaretten

    Wenn daran anschließend die Zigaretten ohne Steueraussetzungsverfahren (§ 16 Abs. 1 Satz 1 TabStG ) nach Deutschland verbracht wurden, ist darin ein gewerbliches "unversteuertes" Verbringen aus einem anderen Mitgliedstaat zu sehen, das unter § 19 TabStG fällt (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - VII B 14/96 vom 9. Juli 1996, BFH/NV 96, 934 und vom 6. September 2004 VII B 62/04, n.v.).
  • FG München, 28.07.2011 - 14 K 3772/08

    Haftung für Tabaksteuer wegen Teilnahme an einer Steuerhinterziehung

    Die deutsche Tabaksteuerschuld ist nach § 19 Satz 1 Tabaksteuergesetz in der im maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Fassung (TabStG) entstanden, weil die Zigaretten unzulässigerweise entgegen § 12 Abs. 1 TabStG - ohne Verwendung von Steuerzeichen - aus dem freien Verkehr Tschechiens zu gewerblichen Zwecken in das deutsche Steuergebiet verbracht worden sind (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- VII B 14/96 vom 9. Juli 1996, BFH/NV 96, 934 und vom 6. September 2004 VII B 62/04, juris).
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